Zurück zum Sport!
Am 31.05.2021 wurde eine neue überarbeitete Version der niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht und somit geltend.
Seit Donnerstag, dem 03.06. gelten die Corona-Regeln der Inzidenz bis 50 (35-50).
Die Gemeinde Sassenburg hatte uns informiert, dass die Sporthallen sowie die Dorfgemeinschaftshäuser wieder zur Verfügung stehen.
Die Nutzung unterliegt selbstverständlich ein Hygienekonzept, welches wieder in Kraft tritt. Das Hygienekonzept wurde bereits von der Gemeinde genehmigt und wird nach Rücksprache erneut verwendet.
Zusätzlich müssen alle Sportler/innen (ü18) einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung) vorlegen.
Die Selbsttests müssen jedoch vom Vereinsvorstand bzw. von einem Corona-Test-Beauftragten bestätigt und dokumentiert werden.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Gifhorn sowie der Gemeinde Sassenburg haben wir dies in unserer Vorstandssitzung (01.06.) intern thematisiert und besprochen, dass wir unsere Sportangebote erst wieder starten lassen wollen, wenn wir die Inzidenz unter 35 erreicht haben. Mit diesen Regeln würde die Testpflicht aller Sportler/innen (ü18) entfallen und die Rückkehr zum Sport deutlich für alle Beteiligten vereinfachen.
Aller Voraussicht nach könnte es bereits in der kommenden Woche, ab dem 07.06. der Fall sein, dass der Landkreis Gifhorn darüber informiert, dass die Corona-Regeln mit der Inzidenz unter 35 gelten.
Ausschlaggebend für die Lockerung ist natürlich die 7-Tage-Inzidenz und nicht der aktuelle Tageswert.
„Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Gifhorn liegt derzeit unter dem Schwellenwert von 35. Erfüllt der Landkreis Gifhorn einen 5-Tages-Abschnitt unter dem Wert von 35, sind weitere Lockerungen gemäß der Corona-Verordnung möglich. Über einen möglichen Szenarioeintritt wird die Kreisverwaltung zu gegebener Zeit informieren.“
Sobald der Landkreis bekannt gibt, dass die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt und über weitere Lockerungen informiert, sollten die Übungsleiter der einzelnen Gruppen anschließend den Vorstand informieren, welche Gruppe wann wieder mit dem Sportangebot starten möchte.
Für den Fussball auf unserem Sportplatz gelten prinzipiell die selben Regeln, auch hier gibt es ein entsprechendes Hygienekonzept.
Das Hygienekonzept wurde stark auf die Empfehlung vom NFV ausgelegt und bereits von der Gemeinde genehmigt.
Weitere aktuelle Informationen werden ebenfalls vom NFV bereit gestellt und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Hier eine kurze Übersicht.
Egal ob Trainer/in, Betreuer/in, aktive/r Sportler/in.. aktuell müssen alle ü18 Personen einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung) vorlegen, sofern diese aktiv am Trainingsbetrieb teilnehmen wollen. Die Selbsttests müssen jedoch vom Vereinsvorstand bzw. von einem Corona-Test-Beauftragten bestätigt und dokumentiert werden.
Im Jugendbereich konnte bereits ein Corona-Test-Beauftragter gefunden werden, sodass der Trainingsbetrieb hier bereits starten konnte.
Die Protokollierung wird mit der Vorlage „NFV Bescheinigung“ erledigt, zusätzlich wird dokumentiert, welche ü18-Person bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesungsbescheinigung vorweisen kann.
Im Seniorenbereich (1. Herren, Alt-Senioren) wird aktuell geprüft, wie und wann der Trainingsbetrieb sinnvoll gestartet und vor allem wer als weiterer Corona-Test-Beauftragter ernannt werden kann. Auch hier gilt, sofern das Sportangebot wieder angeboten wird, müssen sich die Trainer den Vorstand informieren.
Zur Erinnerung:
Aller Voraussicht nach könnte es bereits in der kommenden Woche, ab dem 07.06. der Fall sein, dass der Landkreis Gifhorn darüber informiert, dass die Corona-Regeln mit der Inzidenz unter 35 gelten.
Sobald der Landkreis bekannt gibt, dass die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt und über weitere Lockerungen informiert, sollten die Übungsleiter der einzelnen Gruppen anschließend den Vorstand informieren, welche Gruppe wann wieder mit dem Sportangebot starten möchte.
Mit dem heutigem Tag (08. März 2021) tritt eine weitere überarbeitete Version der niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft.
Als Vorstand werden wir die Entwicklung der kommenden Wochen und den damit verbundenen Lockerungen im Auge behalten und stehen auch in Kontakt mit der Gemeinde Sassenburg, um den Einstieg zurück in den Amateursport realisieren zu können.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Übungsleitern und Trainern ein klares Bild der jeweilig aktuellen Situation zu verschaffen, das notwendige Hygiene-Konzepte zu überarbeiten und so den sportlichen Start 2021 einleiten zu können.
Die aktuelle Situation sieht wie folgt aus:
- Unser Sportplatz ist nicht mehr gesperrt und darf somit wieder betreten werden, es gelten folgende Voraussetzungen:
- Sportliche Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen (15 Jahre+) aus insgesamt
höchstens zwei Haushalten - Sportliche Betätigung von bis zu 20 Kindern und Jugendliche (bis einschließlich 14 Jahre) in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung und zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen (Übungsleitern, Trainer)
- Benötigtes Trainingsmaterial darf von Personen nur unter Berücksichtigung der AHA-Regeln geholt und genutzt werden
- Die Nutzung von Umkleide- und Gemeinschaftsräumen sowie der Dusche ist nicht zulässig
- Sportliche Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen (15 Jahre+) aus insgesamt
- Die Sporthalle, das DGH Grußendorf und das BGH Stüde sind weiterhin geschlossen.
Auf Grund der schnellen Lockerung konnten wir als Vorstand jedoch noch keine Rücksprache halten und möchten die Rückkehr auf den Sportplatz noch nicht empfehlen.
Solltet ihr dennoch direkt mit dem Trainingsbetrieb beginnen wollen, solltet ihr uns darüber informieren!